Rahmenbedingungen
Allgemeine Rahmenbedingungen an der UZH
Alle Doktorierenden der UZH unterliegen einer Immatrikulationspflicht während der ganzen Promotionszeit. Jede Fakultät der UZH hat eine Promotionsordnung. Diese regelt die fakultätsspezifischen Besonderheiten und Sie sollten diese unbedingt kennen (hier finden Sie Links zu den fakulätsspezifischen Promotionsordnungen). Folgende Punkte sind allgemein gültig:
- Jede Doktorierende hat bis am Ende der Promotion einen curricularen Anteil zu besuchen. Diese Lehrveranstaltungen sind im fachlichen und überfachlichen Bereich zu finden.
- Jede Doktorierende hat eine Doktoratsvereinbarung abzuschliessen, die von ihrer Hauptbetreuungsperson und noch von mindestens einer anderen, habilitierten Person unterzeichnet wird. Darin sollte unter anderen vereinbart werden, welche Lehrveranstaltungen an den curricularen Anteil angerechnet werden.
- Sie können an der UZH ein Allgemeines Doktorat machen oder sich für ein strukturiertes Doktoratsprogramm bewerben.
Vorgehen
Wenn Sie an der UZH promovieren möchten, müssen Sie, wie unter folgendem Link beschrieben, vorgehen.
Allgemeines Doktorat vs strukturiertes Doktoratsprogramm
Sie können an der UZH ein sogenanntes Allgemeines Doktorat machen oder sich für ein strukturiertes Doktoratsprogramm bewerben. Strukturierte Doktoratsprogramme haben eine bestimmte thematische Ausrichtung. Es gibt in jedem dieser Programme eine Anzahl von Stellen, für die ein Bewerbungsverfahren durchgeführt wird. Als Doktorierende in einem strukturierten Doktoratsprogramm haben Sie einen grösseren Anteil an curricularer Leistung zu vollbringen. Diese Programm fördern aber die fachliche Vernetzung und optimieren die Betreuung, so dass mit einer kürzeren Doktoratsphase zu rechnen ist.
