Fachspezifische Angaben
Theologie
Rechtwissenschaft
Wirtschaftswissenschaft
Sprach- und Literaturwissenschaft
Geschichte
Sozialwissenschaften
Geographie
Informatik/Wirtschaftsinformatik
Veterinärmedizin
Theologie
Allgemeines
In der Theologie ist an den Universitäten der Deutschschweiz eine Habilitation Voraussetzung für eine Professur (Habilitationsordnung).
Die Grundlagen für eine Habilitation bilden eine Habilitationsschrift sowie eine Probevorlesung. Notwendige Voraussetzungen für die Zulassungen zur Habilitation sind:
- abgeschlossenes Studium der Theologie, bzw. der Religionswissenschaft
- Promotion mit mindestens dem Prädikat magna cum laude
- mindestens 3 wissenschaftliche Publikationen seit der Promotion
In der Theologie besteht die Habilitationsschrift in der Regel aus einer Monographie (klassische Habilitation). Kumulierte Habilitationen (eine Reihe wissenschaftlicher Abhandlungen) sind grundsätzlich ebenfalls möglich, jedoch wenig verbreitet.
Dauer
Die Entscheidung für eine Habilitation sollte gut überlegt werden. Während eine Habilitation nach wie vor eine Voraussetzung, aber keine Garantie für eine Professur ist, kann sie sich in anderen Bereichen als Nachteil herausstellen.
Zielt man auf eine Professur, sollte man die Habilitation im Alter von 35 - 40 Jahren abschliessen. Für das Verfassen einer Habilitation inklusiv Habilitationsverfahren muss in der Theologie mit ca. 6 Jahren gerechnet werden.
Thema
Das Thema der Habilitation muss sich in der Regel deutlich von dem der Dissertation unterscheiden.
Finanzierung
Die Habilitationsphase ist in der Theologie eine recht schwierige (Übergangs-)Phase. Es gibt nur wenige, zeitlich befristete Oberassistenz-Stellen am Theologischen Seminar (in der Regel im Umfang von 66-100%). Oberassistierende sind stärker in die Lehre eingebunden als Assistierende. Möglich sind auch Stellen als wissenschaftliche Mitarbeitende, z.B. in Editionsarbeiten. In dieser Phase können viele Wissenschaftler/innen nicht an ihrem Institut bleiben. Alternativen dazu sind:
- Wechseln der Hochschule - z.B. als wissenschaftliche Mitarbeitende, Oberassistent/in.
- Auslandaufenthalt Finanzierung über ein Stipendium. Stipendien des Schweizerischen Nationalfonds für angehende Forscherinnen und Forscher sowie Stipendien für fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher
- Einreichung selbständiger Forschungsprojekte
- Erwerbstätigkeit ausserhalb der Universität
Rechtswissenschaft
Allgemeines
In den Rechtswissenschaften ist eine Habilitation Voraussetzung für eine Professur
(Habilitationsordnung). Langfristig wird eine Habilitation weniger Bedeutung haben als jetzt, trotzdem wird die Bearbeitung eines weiteren Themenbereichs nach der Dissertation wichtig sein.
Dauer
Es sollte möglich sein, eine Habilitation in 3 Jahren fertigzustellen. Kumulierte Habilitationen sind grundsätzlich möglich, werden aber selten praktiziert. Eine kumulierte Habilitation umfasst ca. 12 Publikationen. 3 davon sollten zu einem ähnlichen Themenbereich sein. Ausserdem sollten Sie 3 Publikationen nennen, auf die Sie Ihr Habilitationsgesuch im Wesentlichen stützen.
Thema
Für eine Professur sollten Sie zwei Themenschwerpunkte vorweisen können. Allerdings sollte es zwischen den beiden Gebieten Anknüpfungspunkte geben. Überlegen Sie sich, welche Venia sie anstreben. Schauen Sie sich dazu die Lehrstuhlprofile genauer an und welche Fächerkombinationen üblich sind.
Finanzierung
Es gibt oft nur sehr wenige, zeitlich befristete Oberassistenz-Stellen.
Weitere Möglichkeiten in der Postdoc-Phase sind:
- SNF-Habilstipendium
- 50%-Anwaltsstelle (Nebeneffekt: höherer Lohn als an einer Assistenzstelle)
Insgesamt ist die Habilitationsphase schwieriger als die Dissertationsphase und der Weg führt häufig aus der Universität hinaus.
Wirtschaftswissenschaften
Allgemeines
Eine Habilitation ist eine Voraussetzung für eine Professur in den Wirtschaftswissenschaften (Habilitationsordnung). Stark im Kommen sind kumulierte Habilitationen. Bewerbungen ohne Habilitation, aber mit einer umfangreichen, guten Publikationsliste, gehören mittlerweile zu den aussichtsreichen Bewerbungen. Eine solche Publikationsliste sollte mindestens 12 - 14 Publikationen in referierten Zeitschriften umfassen, davon 3-4 als Alleinautor/in.
Finanzierung
Es gib nur sehr wenige Oberassistenz-Stellen. Weitere Möglichkeiten in der Postdoc-Phase sind:
- SNF-Stipendium für angehende / fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher
- Z.T. Drittmittel-finanzierte Postdoc-Stellen
- Mitarbeit in Nationalfonds-Projekten
Insgesamt ist die Habilitationsphase schwieriger als die Dissertationsphase und der Weg führt häufig aus der Universität hinaus.
Sprach- und Literaturwissenschaften
Allgemeines
In den Sprach- und Literaturwissenschaften ist an der UZH eine Habilitation grundsätzlich Voraussetzung für eine Professur (Habilitationsordnung). "Klassische" und kumulative Habilitationen sind möglich. Momentan ist diesbezüglich sehr vieles im Umbruch.
Dauer
Für das Verfassen einer Habilitation muss in den Sprach- und Literaturwissenschaften mit 3-6 Jahren gerechnet werden. Es empfiehlt sich sehr, einen zweiten thematischen Schwerpunkt zu setzen, also nicht seit dem Lizentiat auf demselben (engeren oder weiteren) Themengebiet zu arbeiten.
Thema
Es empfiehlt sich sehr, einen zweiten thematischen Schwerpunkt zu setzen, also nicht seit dem Lizentiat auf demselben (engeren oder weiteren) Themengebiet zu arbeiten.
Finanzierung
Die Postdoc- / Habiltation ist für Sprach- und Literaturwissenschaftler/innen generell eine schwierige (Übergangs-)Phase. Es gibt sehr wenige Postdoc-, bzw. Oberassistenz-Stellen an den jeweiligen Instituten. Insgesamt können in dieser Phase aber die allerwenigsten Wissenschaftler/innen an ihrem Institut bleiben. Alternativen dazu sind:
- Stipendien des Schweizerischen Nationalfonds: Stipendien für angehende Forscherinnen und Forscher sowie Stipendien für fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher
- Einreichung selbständiger Forschungsprojekte
- andere Erwerbstätigkeit
Geschichte
Allgemeines
In den Geschichtswissenschaften ist an den UZH eine Habilitation grundsätzlich Voraussetzung für eine Professur. Eine Monographie oder eine kumulative Habilitation ist möglich, wobei kumulierte Habilitationen bis anhin noch selten sind. Momentan ist diesbezüglich sehr vieles im Umbruch.
(Habilitationsordnung).
Dauer
Für das Verfassen einer Habilitation muss in den Geschichtswissenschaften mit ungefähr gleich viel Zeit wie für eine Dissertation gerechnet werden.
Thema
Nach der neuen Habilitationsordnung muss man nach der Dissertation einen zweiten thematischen Schwerpunkt setzen. Üblicherweise behandelt eine Habilitation eher ein breites Thema, das sich klar vom Dissertationsthema unterscheidet. Es sollte auch ein neues Konzept, neue Perspektiven vorgestellt werden. Eine Habilitation muss auch zeigen, dass die Verfasserin / der Verfasser selbständig wissenschaftliche Forschungsprojekte formulieren kann, "die so gut tragen, dass man Leute darin beschäftigen kann". Die Akquisition von Drittmitteln dient als Nachweis dieser Fähigkeit.
Finanzierung
Die Postdoc- / Habilitationsphase ist für Historiker/innen eine schwierige (Übergangs-)Phase. Es gibt wenige, zeitlich befristete Postdoc-, bzw. Oberassistenzstellen. In dieser Phase können die allerwenigsten Wissenschaftler/innen an ihrem Institut bleiben. Die meisten arbeiten ausserhalb der Universität oder an einer anderen Hochschule und/oder finanzieren sich über ein Stipendium:
- Stipendien des Schweizerischen Nationalfonds: Stipendien für angehende Forscherinnen und Forscher sowie Stipendien für fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher
- Einreichung selbständiger Forschungsprojekte
- andere Erwerbstätigkeit
Sozialwissenschaften
Allgemeines
In den Sozialwissenschaften ist an der UZH eine Habilitation grundsätzlich Voraussetzung für eine Professur. Eine Monographie oder eine kumulative Habilitation ist möglich. Momentan ist diesbezüglich sehr vieles im Umbruch. (Habilitationsordnung).
Dauer
Für das Verfassen einer Habilitation muss in den Sozialwissenschaften mit ungefähr gleich viel Zeit wie für eine Dissertation gerechnet werden.
Thema
In der Habilitation sollte nach der Dissertation ein zweiter thematischer Schwerpunkt gesetzt werden. Üblicherweise behandelt eine Habilitation eher ein breites Thema. Sie muss nicht nur ein neues Thema bearbeiten, sondern auch ein neues Konzept, neue Perspektiven vorstellen. In einer Habilitation muss eine unabhängigere theoretische Leistung ersichtlich sein als in einer Dissertation.
Eine Monographie sollte ein Buch im Umfang von ca. 250 Seiten sein. Eine kumulierte Habilitation sollte ca. 10 - 12 Publikationen umfassen und wenn möglich thematisch breiter gestreut sei (ca. 2 Themenbereiche).
Eine Überlegung wert, ist die Frage, ob man die Habilitation gleich auf Englisch verfassen will. Deutsch wird kaum rezipiert. Eine nachträgliche Übersetzung bedeutet einen grossen Zusatzaufwand.
Eine Habilitation muss auch zeigen, dass die Verfasserin / der Verfasser selbständig wissenschaftliche Forschungsprojekte formulieren kann, sowie die Akquisition von Drittmitteln, z.B. ein Habilitationsstipendium, dient beispielsweise als Nachweis dieser Fähigkeit.
Finanzierung
Es gibt relativ wenige, zeitlich befristete Postdoc-, bzw. Oberassistenz-Stellen an den jeweiligen Instituten. In dieser Phase können die allerwenigsten Wissenschaftler/innen an ihrem Institut bleiben. Die meisten arbeiten ausserhalb der Universität oder an einer anderen Hochschule und/oder finanzieren sich über ein Stipendium:
- Stipendien des Schweizerischen Nationalfonds: Stipendien für angehende Forscherinnen und Forscher sowie Stipendien für fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher
- Einreichung selbständiger Forschungsprojekte
- andere Erwerbstätigkeit
Geographie
Allgemeines
In der Geographie ist an den Universitäten der Deutschschweiz eine Habilitation keine Voraussetzung mehr für eine Professur (Habilitationsordnung). Die Grundlagen für eine Habilitation bilden eine Habilitationsschrift sowie eine Probevorlesung. Zusätzlich werden die wissenschaftlichen Qualifikationen (eigenständige wissenschaftliche Leistungen, Publikationsliste) sowie die Lehrtätigkeit in die Beurteilung einbezogen. Die Habilitationsschrift kann in zwei Formen vorgelegt werden:
- klassische Habilitation: Monographie
- kumulierte Habilitation: Mehrere wissenschaftliche Abhandlungen, die durch einen einleitenden und zusammenfassenden Text ergänzt werden. Die wissenschaftlichen Abhandlungen müssen in peer reviewed Journals publiziert oder akzeptiert sein, andere Artikel zählen nicht. Umfang einer kumulierten Habilitation: z.B. eine kleinere Monographie von ca. 100 Seiten sowie mehrere Artikel. Die unterste Grenze dürfte dabei bei ca. 4-5 Publikationen liegen. Für Bewerbungen zählt die Anzahl Publikationen sowie die Zahl und Qualität von akquirierten Drittmittelprojekten . Mit einer kumulierten Habilitation kommt man viel schneller in die Diskussion mit anderen Wissenschaftler/innen und man macht sich selbst bekannter.
Dauer
Für das Verfassen einer Habilitation muss in der Geographie mit ca. 5 Jahren gerechnet werden.
Finanzierung
Es gibt relativ wenige, zeitlich befristete Postdoc-, bzw. Oberassistenz-Stellen am Geographischen Institut. Unbefristete Stellen als Wissenschaftliche Mitarbeiter gibt es einige, die allerdings meistens schon besetzt sind. Die Tendenz geht in Richtung befristeter Stellen, resp. Abbau unbefristeter Stellen. In der Postdoc-Phase können viele Wissenschaftler/innen nicht an ihrem Institut bleiben. Alternativen dazu sind:
- Wechseln der Hochschule - z.B. als Postdoc. Eine interessante Möglichkeit sind auch die Juniorprofessuren in Deutschland.
- Drittmittel-Projektstellen
- Auslandaufenthalt
- Finanzierung über ein Stipendium. o Stipendien des Schweizerischen Nationalfonds: Stipendien für angehende Forscherinnen und Forscher sowie Stipendien für fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher http
- Einreichung selbständiger Forschungsprojekte
- Erwerbstätigkeit ausserhalb der Universität
Informatik/Wirtschaftsinformatik
Allgemeines
In der Informatik ist eine Habilitation Voraussetzung für eine Professur.
Dauer
Für das Verfassen einer Habilitation muss mit 3-5 Jahren gerechnet werden.
Thema
Die Habilitation umfasst ein thematisch breiteres Gebiet im Vergleich zur Dissertation. Umfang ca. 200 Seiten.
Finanzierung
Für Postdocs gibt es am Institut für Informatik einerseits Oberassistenz-Stellen (ca. 1 pro Lehrstuhl). Oberassistierende sind stärker in die Lehre einbezogen, übernehmen eigene Lehrveranstaltungen und akquirieren selbst Drittmittel. Andererseits arbeiten Postdocs auf Drittmittelstellen. Weniger empfehlenswert ist, eine Anstellung ausserhalb der Universität zu suchen.
Veterinärmedizin
Allgemeines
In der Veterinärmedizin ist an der UZH eine Habilitation formell keine Voraussetzung mehr für eine Professur. "Voraussetzung für die Professur ist die Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre." (Universitätsordnung der Universität Zürich) Habilitationen sind jedoch weiterhin üblich (Habilitationsordnung). Die Grundlagen für eine Habilitation bilden die Habilitationsschrift sowie eine Probevorlesung. Zusätzlich werden die wissenschaftlichen Qualifikationen (eigenständige wissenschaftliche Leistungen, weitere Publikationen neben der Habilitationsschrift), die mindestens zweijährige fachspezifische Tätigkeit sowie die Lehr- und Vortragstätigkeit in die Beurteilung einbezogen. Die Habilitationsschrift kann in zwei Formen vorgelegt werden: die klassische Habilitation in Form einer Monographie wird selten gewählt. Meist erscheinen Habilitationen als kumulierte Habilitationen (mehrere publizierte Artikel).
Dauer
Für das Verfassen einer Habilitation muss in der Veterinärmedizin mit ca. 4 Jahren gerechnet werden.
Thema
Bei der Habilitation wird viel grössere Eigeninitiative erwartet als bei der Dissertation. Es soll ein eigenständiges Thema bearbeitet werden. Aufgrund der ausgeprägten Konkurrenzsituation sollte man sich nach Möglichkeit einer Gruppe anschliessen, die in dem Bereich arbeitet, an dem man Interesse hat - sei es am eigenen Institut oder auch ausserhalb.
Finanzierung
Je nach Fachbereich und Institut gibt es Unterschiede. Für Kliniker/innen gilt: In der Postdoc-Phase gibt es zeitlich befristete Stellen für Oberärztinnen und Oberärzte. Diese 100%-Stellen sind in der Regel eingeteilt in On-Klinik- und Off-Klinik-Phasen, die sich (z.B. im 3-Wochen-Rhythmus) abwechseln. In der On-Klinik-Phase sind die Oberärztinnen und -ärzte in der Klinik tätig und mit der Patientenbetreuung und der Ausbildung der Mitarbeitenden beschäftigt. In der Off-Klinik-Phase können sie an den eigenen Projekten arbeiten. In dieser Zeit fallen allerdings teilweise auch Arbeiten in der Lehre an (Vorbereitungszeit etc.). Habilitierende müssen Lehrerfahrung sammeln und vorweisen können. Sie übernehmen Vorlesungen, halten aber auch oft auswärts Vorträge. Je nach Institut / Klinik sind die von Habilitierenden gehaltenen Vorlesungen in "Randbereichen" (fakultative Veranstaltungen, Propädeutika) oder Kerngebieten angesiedelt. Der Besuch eines den Bedürfnissen der Fakultät entsprechenden Didaktikprogramms ist obligatorisch. In der Postdoc-Phase können viele Wissenschaftler/innen nicht an ihrem Institut bleiben. Alternative Finanzierungen dazu sind:
- Stipendien des Schweizerischen Nationalfonds: Stipendien für angehende Forscherinnen und Forscher sowie Stipendien für fortgeschrittene Forscherinnen und Forscher
- Einreichung selbständiger Forschungsprojekte bei Stiftungen, Fonds, Stipendien und Preise in der Medizin
- Erwerbstätigkeit ausserhalb der Universität
